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   LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22   

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https://dejure.org/2023,28855
LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22 (https://dejure.org/2023,28855)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.07.2023 - 304 O 277/22 (https://dejure.org/2023,28855)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juli 2023 - 304 O 277/22 (https://dejure.org/2023,28855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 1 Nr 1 FernUSG, § 1 Abs 1 Nr 2 FernUSG, § 7 Abs 1 FernUSG, § 12 Abs 1 S 1 FernUSG
    Zahlungsanspruch eines Coachs bei fehlender Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz

  • RA Kotz

    Coaching-Vertrag im Internet ohne Zulassung der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht nichtig

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Coaching bedarf der Zulassung nach § 12 FernUSG - Coaching-Vertrag bei Verstoß nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig und kein Anspruch auf Vergütung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    "Coaching"-Vertrag im Internet ist ohne Zulassung der staatlichen Zentralstelle für ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Coaching ohne Zulassung: Teilnehmer muss nicht zahlen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Online-Coaching ohne Zulassung: Teilnehmer muss nicht zahlen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Online-Coaching ohne Zulassung: Teilnehmer muss nicht zahlen

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Online Coaching Vertrag unwirksam mangels Zulassung als Fernunterricht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertrag über Online-Coaching nichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online Coaching Vertrag unwirksam, weil keine Zulassung als Fernunterricht vorlag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit von Coaching-Verträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2024, 272
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08

    Vertraglich vereinbarte Überwachung eines Lernerfolgs als Voraussetzung für die

    Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
    Insbesondere konnten sie zur Verhinderung des für den Fernunterricht typischen "Schadens", nämlich Enttäuschung der Bildungswilligkeit, weniger beitragen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, NJW 2010, 608).

    Lernerfolgskontrolle ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der vom BGH in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2009 (III ZR 310/08, NJW 2010, 608) konkretisiert wurde.

  • OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22

    Anwendbarkeit FernUSG; Verbraucher; Unternehmer; Anwendbarkeit des FernUSG auf

    Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
    e) Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt es für die Anwendbarkeit des FernUSG zudem weder darauf an, ob der Beklagte bei Vertragsschluss als Verbraucher oder Unternehmer gehandelt hat, noch darauf, ob er sich durch seine Aussagen als Unternehmerin gerierte (vgl. OLG Celle 3. Zivilsenat, Urteil vom 01. März 2023 - 3 U 85/22 - noch nicht rechtskräftig).
  • OLG Köln, 24.11.2006 - 81 Ss OWi 71/06

    Ordnungsgeld wegen des Betreibens eines Fernstudienganges ohne eine entsprechende

    Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
    Auch das OLG Köln geht in einer Entscheidung in einer Bußgeldsache dann von einer räumlichen Trennung aus, wenn weniger als die Hälfte des Lehrgangsstoffes im herkömmlichen Nah- oder Direktunterricht vermittelt würde (OLG Köln, Beschl. v. 24. November 2006 - 81 Ss-OWi 71/06 - 210 B Rn. 10).
  • LG Berlin, 15.02.2022 - 102 O 42/21

    Wettbewerbsverstoß durch Zuwiderhandlung gegen Marktverhaltensregelung:

    Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
    Die Kammer war daher gehalten, das Gesetz weit auszulegen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 15. Februar 2022 - 102 O 42/21 -, Rn. 29 - 30, juris).
  • VG München, 14.09.1988 - M 6 K 86.7044
    Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
    Zwar sieht die Kammer, dass Teile der (spärlichen) Literatur und Rechtsprechung zum FernUSG die Teilnahme mittels Videokonferenz nicht als Fall einer räumlichen Trennung i.S.d. § 1 FernUSG ansehen, da es auf den direkten Kontakt zwischen Lehrendem und Lernendem bei der Wissensvermittlung ankomme (vgl. VG München, Urt. v. 14.0 September 1988 - M 6 K 86.7044 - NVwZ-RR 1989, 473; Nomos-BR/Vennemann FernUSG/Michael Vennemann, 2. Aufl. 2014, FernUSG § 1 Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23

    E-Commerce-Mentoring mit Mastermind Calls vermittelt keine bestimmten Kenntnisse

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22, abgeändert:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 19.07.2023 - 304 O 277/22 den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Wedding vom 04.11.2022 mit der Nummer ... unter Reduzierung von EUR 357, 00 aufrechtzuerhalten;.

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23
    Zudem sollte das FernUSG der "Enttäuschung der Bildungswilligkeit" vorbeugen und ging von einer erheblich höheren Schutzbedürftigkeit des Teilnehmers am Fernunterricht im Verhältnis zu demjenigen am Direktunterricht aus (BT-Drs. 7/4245, S. 12 f.), stellte also nicht auf die Eigenschaft des Teilnehmers als Verbraucher ab (vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794; LG Leipzig, Endurteil vom 01.02.2023 - Az. 05 O 1598/22 [vom Kläger vorgelegt als Anlage K 15] sowie LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22 [vorgelegt als Anlage K 16]); a. A. Hinweisschreiben des KG vom 22.06.2023, Az. 10 U 74/23 [vorgelegt von der Beklagten mit Schriftsatz vom 12.10.2023; Bl. 74 f d. A.]), welches die Argumentation des OLG Celle in dessen vorgenanntem Urteil vom 01.03.2023 mit Blick auf den nach der Gesetzesbegründung verfolgten Zweck des Verbraucherschutzes als "wenig überzeugend" bezeichnete).

    Hiergegen spricht jedoch bereits der Wortlaut des § 1 FernUSG, welcher einzig und allein auf eine räumliche Trennung zwischen Lehrendem und Lernendem abstellt (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22 [vorgelegt als Anlage K 16]).

  • LG München I, 12.02.2024 - 29 O 12157/23

    Coaching kein Fernunterricht

    In einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.07.2023, (Az. 304 O 277/22) wird ausgeführt dass zwar die Teilnahme mittels einer Videokonferenz nicht als Fall einer räumlichen Trennung i.S.d. § 1 FernUSG anzusehen ist, da es auf den direkten Kontakt zwischen dem Lehrendem und dem Lernendem bei der Wissensvermittlung ankomme.
  • LG Mönchengladbach, 13.03.2024 - 2 O 217/21
    Es genügt bereits, dass ein persönlicher Austausch zwischen Lernendem und Lehrendem vorgesehen ist, in dessen Rahmen die Möglichkeit zu Rückfragen im Kontext der Lerninhalte besteht (LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22).
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